Waldbrandverordnung 2026

Mit Wirkung vom 28. April gilt im Bezirk Bruck an der Leitha die Waldbrandverordnung. 

Aufgrund dieser Verordnung sind folgende Tätigkeiten in Wäldern und deren Gefährdungsbereichen verboten:
🪵 Feuerentzündung und das Unterhalten von Feuer
🚯 Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (Zündhölzer, Zigaretten, …)
🔍 Wegwerfen von Glasscherben und Glasflaschen (Brennglaswirkung) 
🧨 Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
🚭 Rauchen

Übertretungen dieser Verordnung können mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft werden. 

Diese Verordnung tritt am 01.11.2026 außer Kraft.

Verordnungsblatt der BH Bruck an der Leitha:

Infomaterial:


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