Mit Wirkung vom 28. April gilt im Bezirk Bruck an der Leitha die Waldbrandverordnung.
Aufgrund dieser Verordnung sind folgende Tätigkeiten in Wäldern und deren Gefährdungsbereichen verboten:
🪵 Feuerentzündung und das Unterhalten von Feuer
🚯 Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (Zündhölzer, Zigaretten, …)
🔍 Wegwerfen von Glasscherben und Glasflaschen (Brennglaswirkung)
🧨 Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
🚭 Rauchen
Übertretungen dieser Verordnung können mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft werden.
Diese Verordnung tritt am 01.11.2026 außer Kraft.
Verordnungsblatt der BH Bruck an der Leitha:
Infomaterial:



